Die JKU wird auf dieser Seite aktuelle Themen zur
Unternehmensführung, zum Risikomanagement und zur Internen
Unternehmensüberwachung empfängerorientiert aufbereiten. Damit können
Sie sich früher als andere auf neue nationale und internationale
Entwicklungen einstimmen lassen.
Die 3. Auflage berücksichtigt neueste gesetzliche und regulatorischen Entwicklungen, u. a. neue Anforderungen durch ESG-Kriterien oder das FISG. Neben der Reihe der vier Enquete-Studien bis 2020 stehen auch die zunehmende IT-Unterstützung und Continuous Auditing stärker im Fokus. Einen weiter verbesserten Überblick finden Sie zu anerkannten Ausbildungsmöglichkeiten.
Ziel des Seminars
Sie lernen den gesamten Produktionsprozess - von der Produktionsplanung über die Instandhaltung bis zu Investitionen und Arbeitsschutz - kritisch zu beurteilen und Schwachstellen aufzudecken.
Seminarinhalt
Zukunftsfähige Unternehmen unterziehen ihre Produktion einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess: Kampf der Verschwendung, sinkende Rüstzeiten, Abbau von Lägern, vorbeugende Instandhaltung, Produktion auf Kundenwunsch.
Die Interne Revision kommt hier unterstützend und beratend zum Einsatz.
Sie muss ihre Prüfung auf effektive und effiziente Vertriebsprozesse mit der Forderung nach Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensvorschriften ausrichten, Verbesserungspotenziale erkennen und mit den operativen Bereichen in der Produktion den Umsetzungsprozess initiieren.
Gleichzeitig muss sie sich auf die neuen Prüfungsfelder einstellen, die durch Industrie 4.0 und die Digitalisierung entstehen.
Special
Zahlreiche branchenspezifische Praxisbeispiele und Checklisten für einen direkten Einsatz im Revisionsalltag.
Für das Seminar sind 14 Weiterbildungsstunden (CPE) für CIA anrechenbar.
Online-Buchung und weitere Informationen über www.haub.de/
Das Buch ist der zweite Band der neuen Reihe "Handbücher der Revisionspraxis" Band 2, 2015, XLV,
562 Seiten,
mit zahlreichen Abbildungen und
Best Practice-Tipps, fester Einband
Euro (D) 99,95
ISBN 978 3 503 15466-1
Inhaltsverzeichnis Operational Auditing
Die Königsdisziplin der Internen Revision
Joachim Kregel vermittelt Ihnen sehr konkrete Prüfungsansätze für alle Marketing-, Kern- und Supportprozesse und das jeweils notwendige Basiswissen
Operational Auditing als Verbindung von betrieblicher Praxis und wertorientierter Revision
Rahmenwerke: COSO ERM und Standards wie u.a. COBIT, ITIL, ISO-Norm, BSI
ITK-Schutz basierend auf IP/TCP-Protokollen mit Honeypot, VPN und Firewalls gegen DoS-Attacken und bot-Netze
Prüfungsthemen mit Fokus auf neue Entwicklungen in Produktion (Internet der Dinge; Fehl-, Schein- und Wirkleistung), Einkauf (Chief Buyer; Incoterms), Marketing (Multi-Channel-Management; E-Commerce) und bereichsübergreifend (Social Media; Big Data)
Analysetools wie z.B. Meilensteinplanung oder SWOT-Matrizen
Dass Operational Audit tief in der betrieblichen Realität verwurzelt ist, belegen über 150 Beispiele.
Mehr als 100 aus der Praxis heraus entwickelte Ersparnisvorschläge illustrieren, was Ihre Prüfungsleistung zum unternehmerischen Mehrwert beiträgt.
Das Buch ist der zweite Band der neuen Reihe
"Handbücher der Revisionspraxis". Weitere Bände, u. a. zu den Themen
Compliance, Financial Auditing, Management Auditing folgen.
Highlights der CIA-Tagung vom 14. und 15.6.2013 in Frankfurt a.M.
I. Das Wichtigste in Kürze
Die CIA-Tagung war mit über 150 Teilnehmern sehr gut besucht. Die Location war in Frankfurt- Niederrad nicht so reizvoll wie in Feldafing, aber o.k.
Die Verbindung zu den Juristen war eine sehr gute Idee. Immerhin hat der Deutsche Juristentag in 2012 sehr intensiv über Bedeutung und Konsequenzen des §107 AKTG, Absatz 3, Satz 2 gesprochen, die Aufgabe des Aufsichtsrats, sich über das Interne Revisionssystem zu informieren und auch dort seiner Überwachungspflicht nachzukommen. Es besteht nach Auffassung des Referenten, Herrn Dr. Münzenberg, ein Risiko für die Interne Revision, dass sich der AR über die Einrichtung eines Backoffices eine Schatten- oder Sonder-Revision aufbaut.
Herr Hilbertz, Revisionsleiter bei der Swiss International Airlines schilderte zur Überraschung vieler Teilnehmer, wie er mit nur zwei Revisoren ein umfangreiches Revisionsprogramm mit einer hoher Anzahl von Berichten (gut zweistellig), prägnanten Kurzberichten und guter Zielerfüllung in den wesentlichen Performance-Parametern bewältigen konnte.
Herr Hampel, Geschäftsführer des DIIR berichtete über die Projektgruppen, die den Standard 1 "Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer" und Standard 2 "Risikomanagement" zurzeit überarbeiten. Die Abschlussprüfer überlegen zurzeit, wie Sie und ob sie die IR als qualifizierte Gehilfen einsetzen können, ein Thema, dass das Institut abwehren sollte.
Unter dem Stichwort "Serving two Masters" will das DIIR ein Positionspapier zum Thema IR unter der dualen Unternehmensverfassung (Vorstand und Aufsichtsrat) erstellen.
Eine Projektgruppe des DIIR beschäftigt sich (endlich) mit dem Thema IR und Compliance, nachdem sich die Abschlussprüfer damit schon in einem neuen Standard positioniert hatten.
Die Anzahl der Großveranstaltungen des DIIR wächst weiter. Nach Kongress und Bankenforum/ IIR-Tagung sind inzwischen IT-Tagung, CIA-Tagung;QA-Tagung; Anti- Fraud-Tagung und Rechnungsprüfertagung hinzugekommen. In 2014 soll es auch wieder eine 3-Länder-Tagung mit Österreich und der Schweiz geben.
Prof. Dr. Eulerich, der den Grundlagenband IR von Peemöller/ Kregel in seinem IR- Seminar als Primärquelle ausgewählt hatte, schilderte die vielfältigen Einflussfaktoren, die für die Arbeit der IR Einfluss ausüben. Hierzu gehören Gesetzgeber/ Regulierer national und international, die Branche mit Technologie und Marktbesonderheiten und die spezifische Unternehmenssituation mit Unterstellungsverhältnis der Revision und Aufgabenmix hinzu.
Herr Eichler, gelernter Wirtschaftsprüfer von der Fa. MAZARS in München, führte überzeugend durch das Thema Unternehmenskultur und Corporate Governance. Anhand vieler praktischer Beispiele legte er eine Prüfung dieses normalerweise von Revisoren umschifften Bereichs nahe und entwickelte eine Reihe von Prüfungskriterien für eine Prüfung der Unternehmenskultur. In einem ganzheitlichen Ansatz von Corporate Vision& Values, Corporate Responsibility, Corporate Behaviour und Corporate Structure & Functions werden die Hauptbereiche angesprochen, die eine Unternehmenskultur ausmachen. Als Kernsatz blieb in Erinnerung: Das Wertvolle an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten und der Geist, in dem sie es tun (Heinrich Nordhoff, einer der Gründer der VW AG).
Herr Arntz und Herr Wiehl führten durch den ambitionierten Ansatz, Sollprofile für den Revisor und den Revisionsleiter zu entwickeln. Anhand von vier Dimensionen Branche, Funktion, Methodik und Persönlichkeit entwickelten sie Einzel-Merkmale für ein Sollprofil in Form einer "Spinnen"-Grafik, dem sehr leicht ein Ist-Profil gegenüber gestellt werden könnte. In der Diskussion des Vortrags ging es vor allem um Mitbestimmungsthemen, den Vergleich zum IIA-Profil und einer (wohl nur als theroretisch zu betrachtenden) Verbindlichkeit im deutschsprachigen Raum.
Die drei parallel laufenden Workshops brachten leider nichts Präsentables hervor. Im Unterschied zu früheren CIA-Tagungen litt ein wenig die Diskussion unter den Teilnehmern. Die Referate waren auf der anderen Seite exzellent besetzt.
II. Interessante Einzelthemen
Revision & Recht - Verrechtlichung der Revision und Konsequenzen
Frei nach dem Goethe-Ausspruch: Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los kommt einem heutigen Revisor der § 107 AKTG vor. Jahrelang auf der Suche nach der Legitimation der Arbeit und Bewunderung für die Bankenrevisoren, die immer auf die BaFin verweisen können, ist die Revision nun angekommen, im Gesetz, jedoch auf höchster Ebene Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss. Es macht bei dem Gedankenimport aus USA einen Unterschied, ob es einen Board oder zwei Boards gibt.
Dr. Thomas Münzenberg wies in seinem Referat auf die Diskussion des Deutschen Juristentags 2012 hin. Hier besteht im dualen System durchaus eine nicht einfach zu lösende Aufgabe, wie nämlich der Prüfungsausschuss an Informationen gelangen soll, um sich von der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit, mit hin des gesamten Internen Revisionssystem zu überzeugen. Im dualen System berichtet die IR nun einmal an den Vorstand, der als CEO oder CFO nicht gleichzeitig auch im Aufsichtsrat sitzt, Ausnahme europäische SE mit monalem System. Lässt also ein Vorstand Prüfungsausschuss-Anfragen über die IR nur gefiltert oder verspätet durch oder übernimmt er gleich die Beantwortung selbst, so dürfte das Urteil des Prüfungsausschusses über das IRS (Internes Revisionssystem) nicht belastbar und objektiv ausfallen. Haftungsfragen kämen gleich an nächster Stelle, der Ausweg der Juristen wäre ein Backoffice, das sich mit diesen Fragen direkt im Unternehmen umtut, eine Art Überrevision. Da im Gesetz in einem Atemzug zusätzlich zum IRS auch das RMS (Risikomanagementsystem) und das IKS (Internes Kontrollsystem) dem Aufsichtsrat zur Beurteilung angetragen wurden, ist die Frage nach einem unabhängigen Informationskanal für den Prüfungsausschuss über die 1.Line (IKS) und die 2.Line (RM) und die 3.Line of Defense berechtigt. Die IR kann all dies leisten, müsste aber ohne Teilnahme ihres Vorgesetzten berichten dürfen ("Serving two Masters-Problem"), in der Praxis nur durch eine fein ziselierte Geschäftsordnung mit funktionaler oder dotted line zum Prüfungsausschuss und disziplinarisch zum Vorstand lösbar.
Neben diesem Hammer-Thema verblassten fast weitere wichtige Themen wie
Organisationsverschulden - IR muss dafür sorgen, dass der Vorstand alle notwendigen Regelungen zur effektiven Aufbau- und Ablauforganisation erlassen hat. Hierzu gehören z. B. auch Kooperationsregelungen zwischen an demselben Unternehmensprozess arbeitende Bereiche, z.B. im Prozess Order-to-Pay Marketing/Werbung/Vertrieb- Auftragsmanagement/Logistik- Kundenmanagement/CRM/ Debitorenbuchhaltung.
Arbeitspapiere müssen zum Bericht passen, Änderungen von Feststellungen müssen autorisiert werden. Weglassungen von Feststellungen müssen begründet sein. In allen nicht dokumentierten Abweichungen trifft die Revision möglicherweise dann ein Organisationsverschulden. Das kann bei Arbeitsschutzüberprüfungen, bei denen Leib und Leben betroffen sein kann, zu Strafverfahren wegen fahrlässigem Handeln führen. Bei Gefährdungsstellen z.B. in der Produktion akzeptieren Gerichte keine Mindeststichprobe unter 10%.
Zukünftige Entwicklung der IR
Prof. Dr. Eulerich stellte die Erwartungshaltung der IR-Professionals aus einer Befragung (Enquete) vor, welche Themen in den nächsten Jahren an Bedeutung zunehmen werden. In die TOP 10 werden aufsteigen Prüfungen
der Corporate Governance
der Ethik
im Bereich Strategie und operativer Performance.
Dies sind Themen, die große Anforderungen an die Professionalität einer IR stellen, direkt im TOP Management anzusiedeln sind und einen meist qualitativen Prüfungsansatz verlangen, Damit ist die Sozialkompetenz der IR herausgefordert.
Weiter werden internationale Prüfungen zunehmen, auch hier wird die Sensibilität der IR zu unterschiedlichen Kulturen zu beachten sein.
Dynamische Marktentwicklungen, Technologiesprünge und wachsender regulatorischer Druck sind für die IR eine große Chance, sich zum Sparringspartner für das TOP Management und den Aufsichtsrat zu entwickeln.
Unternehmenskultur und Corporate Governance
Herr Eichler stellte das schwierig zu prüfende Thema Prüfung von Corporate Governance und Unternehmenskultur anschaulich da. Wie bei allen Prüfungen geht es zunächst um die Bestimmung eines Solls, also einer "guten" Corporate Governance und Unternehmenskultur.
Die wesentlichen Faktoren bestehen lt. Einer PWC-Studie aus 2010 in einer Teamkultur, einem Klima, in dem offen ohne Sanktionen Kritik geäußert werden darf, und einer konsequenten Sanktionierung, wenn gegen Grundprinzipien verstoßen wird.
Der Gallup-Index zeigt, dass nur etwa 15 % eine hohe emotionale positive Bindung aufweisen, jedoch über 24 % sabotieren. 2/3 hat wenig oder keine emotionale Bindung an das Unternehmen. Exzellente Unternehmen wertschätzen die Arbeit ihrer Mitarbeiter (keine falsche Lobhudelei), haben eine offen konstruktive Streitkultur und weisen auf Seiten des Managements und der Mitarbeiter eine hohe Sozialkompetenz. Unternehmensführer (Leader) unterscheiden sich fast nur in einem Persönlichkeitsmerkmal von Managern, sie sind empathisch.
Kultur wird nach Dr. John Gottman vor allem durch die 4 apokalyptischen Reiter zerstört, persönliche Kritik, Verachtung für den anderen und Ignoranz (Mobbing) sowie fortwährendes Rechtfertigen eigener Fehler. Eine IR kann nach einer Prüfung segensreich mitwirken als Change Agent im Transformationsprozess, da sie selbst durch ihren Code of Ethics eine gute Basis für verantwortliches Handeln besitzt.
Highlights der Jahrestagung 2012 vom 6./ 7.11.2012 in Hannover
I. Das Wichtigste in Kürze
Das DIIR ist endlich aus seinem Dornröschen-Schlaf erwacht und besinnt sich auf seine seit Jahren wachsende Mitgliederzahl von nunmehr über 2.500 Mitglieder, davon ca. 600 Firmenmitgliedschaften.
Es wurde initiativ zur Datenschutzrichtlinie, zusammen mit dem BDI, damit die Fachöffentlichkeit neben dem Datenschutz auch das Thema Schutz von Unternehmenswerten besser verstehen lernt.
Es hat sich (endlich) in 2011 gewehrt gegen das IDW, das mit dem Standard 980 im Begriff war, die IR in Unternehmen auf Kosten einer Compliancefunktion zu entwerten.
Es unterstützt mit seiner Forderung seit Mai 2012, dass eine Revisionsfunktion eine angemessene Kapazität aufweisen möge, sie ansonsten bei einem Quality Assessment durchfällt, endlich auch ganz praktisch alle Revisionsleiter (Neuer Leitfaden zum QA).
Das Three- Lines-of-Defense Model macht jedem Laien auf den ersten Blick deutlich, was Revision in einem Unternehmen leistet und was ihre Aufgaben sind.
Mit mehr als 1.700 CIA`s und mehr als 500 durchgeführten QA`s sollte die Professionalität der IR-Arbeit weiter steigen. Hierbei haben immer noch 60% aller Revisionsfunktionen noch kein QA, weder intern, noch extern, durchgeführt, obwohl schon über 500 als QA-Assessoren geschult wurden.
Auch Abschlussprüfer können Fehler machen, über 20% aller Prüfungen durch die DPR ergaben Probleme im Abschluss, Schwerpunkt mittlere und kleinere Unternehmen.
Wirtschaft und Ethik können miteinander vereinbart werden, wenn Vertrauen als Fundament der Geschäftsbeziehung gilt. Rein zweckrationalem Handeln fehlt die Sinnstiftung eines Kommunikations-Handeln. Offene Kommunikation, d.h. auch über Ziele und Werte des Unternehmens motiviert Mitarbeiter, es geht aber dann um Konsistenz von Wort und Tat.
Compliancesysteme sollten geprüft werden, von der IR oder vom Wirtschaftsprüfer, so what.
Post Merger Integration und Vertriebsprüfungen sind ein lohneswerter Revisionsansatz gerade in Unternehmen, in denen häufig oder auch große Akquisitionen durchgeführt werden bzw. wo sich Märkte rasch wandeln.
Offene Kommunikation mit dem Beschuldigten und mit der Staatsanwaltschaft sollten auch interne Untersuchungen kennzeichnen, um Nachteile für das Unternehmen (Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen, mangelnde Verwertbarkeit von Erkenntnissen im Strafprozess) zu vermeiden. Ein Recht zum Rückbehalt von vertraulichen Unterlagen wie z.B. Attorney`s Privilege in den USA existiert in Deutschland nicht. (Auch in den USA kann es durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden- Anm. des Verfassers).
Compliance oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen: Nein, "Und" ist das Thema, da beide den gleichen Zweck verfolgen, den mittel- und langfristigen Unternehmenserfolg.
II. Interessantes/ Bestätigtes/ Widerlegtes
Hauptreferat 1: Enforcementverfahren in Deutschland- aktuelle Entwicklungen
Prof. Dr. Edgar Ernst, Präsident der DPR und eh. Finanzchef der Deutschen Post AG führte aus, das noch immer, jetzt im 7. Jahr des Bestehens der Prüfstelle, über 20% der Prüfungen zu Beanstandungen führten, Schwerpunkte Lagebericht und Goodwill/ Ertragsrealisierung/Finanzinstrumente. Keine musste bisher zurückgenommen oder modifiziert werden, und das bei Jahresabschlüssen, die vorher von renommierten Abschlussprüfergesellschaften zertifiziert worden waren. Das kann durch die geforderte Veröffentlichung zu Reputationsschäden für die betroffenen Unternehmen führen, die durch höhere Professionalität hätten vermeiden werden können. Wenn sich keine Besserung zeigen wird, kann das auch Nachteile für den Kapitalstandort Deutschland bedeuten. Gerade mittlere und kleinere Gesellschaften, (die jetzt verstärkt auf den Anleihemarkt träten, Anm. des Verfassers), hätten überproportional Probleme mit ihrem Abschluss, interessanter neuer Blickwinkel.
Hauptreferat 2: Neues aus dem DIIR: Status Strategie und weiteres Vorgehen
Herr Hampel vom DIIR führte aus, wie sich das Institut in den drei letzten Jahren verändert habe. Durch die Umsetzung der beschlossenen Strategie, die neue Internetdomain DIIR.net und die Gründung der GmbH seien nun die Voraussetzungen für eine effektive Verbandsvertretung gegeben. Ideen können über die Arbeitkreise, direkt über das DIIRnet "eingekippt" werden und werden durch Programmausschuss und Vorstand dann priorisiert und über die Projektgruppen dann zeitnah umgesetzt. Kommentare zur Datenschutzrichtlinie und zum IDW Standard 980 Prüfung von Compliance-Management-Systemen, Modifizierung des Leitfadens für das Quality Assessment, die Verabschiedung des neuen Standards Nr. 5 Anti-Fraud-Management, der neue Masterabschluss IR, die Honorarprofessur an der Universität Duisburg/ Essen, der zertifizierte Revisor DIIR sind nur einige Beispiele der Umsetzung dieser Strategie, das DIIR nimmt Fahrt auf!.
Hauptreferat 3: Wertorientierte Unternehmensführung: Das Spannungsfeld zwischen Ethik und Wirtschaft in der Praxis
Wirtschaft und Ethik sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Das Fundament von Wirtschaft sei das Vertrauen, vor allem das der Kunden in das Unternehmen und seine Produkte. Wiederholte Käufe sind ein Vertrauensvorschuss der Kunden gegenüber dem Unternehmen, das durch konsistentes Handeln des Unternehmens immer wieder gerechtfertigt werden sollte.
Ethisches Handeln im Unternehmen sei relativ einfach daran zu messen, welche Mitarbeiter eingestellt, welche befördert, welche freiwillig und unfreiwillig das Unternehmen verlassen müssten. Daran ließe sich messen, ob verkündetes ethisches Handeln sich Tat in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Entscheidungen befinden würden.
Rein zweckrationales Handeln ohne Diskussion des Sinns der Ziele sei nicht fähig, Mitarbeiter zu motivieren, d.h. zur Identifizierung mit dem Unternehmen zu bringen. Insofern komme der Kommunikation der Ziele und ihre Verbindung zu Haltungen der Gesellschaft und vor allem der Mitarbeiter eine große Bedeutung bei, das Gute tun oder Wertschöpfung durch Wertschätzung. Erst danach sei es sinnvoll, sich über Effektivität und Effizienz Gedanken zu machen, das, was man tut, gut tun.
Prof. Dr. Dr. Hemel vom Institut für Sozialstrategien, der selbst lange Jahre an der Spitze von Unternehmen gestanden hat, unterstrich seinen Vortrag mit vielen praxisnahen Gedankenspielen, die seinen Thesen unmittelbare Relevanz bescherten, sehr empfehlenswert!
Fachreferat 1: IDW 980, Prüfung von Compliancesystemen
Im Westen nichts Neues, so könnte man in einen kleinen Satz den Vortag zusammenfassen, wenn nicht der Ärger, ausgelöst durch den neuen Standard 980 hinzukäme, mit dem das IDW wieder einmal Verwirrung in den Organen der Corporate Governance stiften könnte. Es gibt weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung von Compliancesystemen, die Interne Revision (third line of defense) oder ein Wirtschaftsprüfer können eine der Komponenten der second line of defense, die Compliance-Organisation auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Statt sich mit den Inhalten von Risikomanagement-Systemen auseinanderzusetzen, wird das kleine Feld des Reputationsrisikos versucht zu bestellen, honoit soit quimal y pense (Ein Schelm, der Böses dabei denkt).
Fachreferat 8: Strategic and Management Audits
Neuseeländisch und Englisch sind nur ähnliche, nicht aber identische Sprachen, so wurde durch einen etwas unstrukturierten, nicht ganz einfach zu verstehenden fremdsprachlichen Vortrag die Chance vertan, interessante Themen auch einmal anders als in der Mutter-sprache Deutsch auf der DIIR-Tagung präsentieren. Einen guten Einblick bekam man in Post-Merger-Audits und Vertrieb-Audits bei SAP, die Themen Managementprozess- Prüfung (COSO-ERM-Prozesse; Prüfung der Strategiefindung, der Führung und Ethik sowie des Designs und der Implementierung der Governance-Prozesse in einem Unternehmen) und Management Audit als Prüfung der Leitungsfunktionen blieben leider unbeantwortet. Die Abgrenzung zum Bereich Strategieentwicklung und Strategischem Controlling fiel auch undeutlich aus, insgesamt "Schade", sollte in Zukunft noch einmal angeboten werden!
Fachreferat 15: Erfolgsfaktoren der IR bei der Durchführung unternehmensinterner Sonderprüfungen, Gedanken eines Strafrechtlers
Sehr praxisnah, durch viele persönliche Erfahrungen geprägt und sehr fundiert von den Grundlagen des Strafrechts und Strafprozessordnung geprägt diskutierte Prof. Wegner Möglichkeiten und Grenzen einer internen Sonderuntersuchung und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft dar. Im Unterschied zu Arbeits- und Gesellschaftsrechtlern stellte er den Dialog mit dem potentiellen Innentäter in den Vordergrund. Im Gespräch sollte es erlaubt sein, das der "Beschuldigte" eine Person seines Vertrauens mitbringt, das Gespräch sollte festgehalten werden, am besten durch Bandmitschnitt, und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Die viel diskutierten Gesprächsstrategien wie "Bad and Good Cop, Kreuzverhör" u.ä. könnten die Verwertbarkeit im anschließenden Strafprozess u.U. einschränken, wenn z.B. Erkenntnisse durch Nötigung, Täuschung oder Erpressung (strafrechtlich bedrohte Tatbestände) gewonnen würden.
Durchsuchungen und Herausgabe sämtlicher Unterlagen des intern ermittelten Falls vom Unternehmen an die Staatsanwaltschaft ließen sich nicht verhindern. Man sollte von vorneherein ohne Hidden Agenda (Versteckte Zielsetzunng) operieren.
Leider blieben die Frage nach der Vertraulichkeit bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie die Möglichleiten, wie sich ein Unternehmen dagegen zur Wehr setzen könnte, unbeantwortet, trotzdem, ein sehr lohneswerter Vortrag!
Fachreferat 18: Die IR im Spannungsfeld zwischen Compliance und Unternehmenserfolg
Compliance- und wirtschaftliche Prüfungen sind kein Gegensatz, sondern bedingen einander mittel- bis langfristig, so die unerhörte These des eh. Revisionsleiters der SAP AG, Herrn Wolf. Tatsächlich wurde anhand vieler praktischer Beispiele aufgezeigt, wie eine Quantifizierung von während einer Prüfung erzielten Revisionserkenntnissen gelingen kann und wie dies die Reputation der IR im Unternehmen stärkt. Eine sehr offen geführte Diskussion beleuchtete das Thema von vielen Seiten, lohneswert!
III. Besuchte Veranstaltungen
Hauptreferat 1: Enforcementverfahren in Deutschland- aktuelle Entwicklungen
Referent: Prof. Dr. Edgar Ernst, Präsident DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung), eh. Finanzchef Deutsche Post AG
Hauptreferat 2: Neues aus dem DIIR: Status Strategie und weiteres Vorgehen
Referent: Volker Hampel, Geschäftsführer DIIR e.V.
Hauptreferat 3: Wertorientierte Unternehmensführung: Das Spannungsfeld zwischen Ethik und Wirtschaft in der Praxis
Referent. Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Institut für Sozialstrategie
Fachreferat 1: IDW 980, Prüfung von Compliancesystemen
Referent: Lutz Desch, Director Enterprise Risk Services
Fachreferat 8: Strategic and Management Audits
Referent: Cameron Rouse, Corporate Function Audit Coordinator, SAP AG
Fachreferat 15: Erfolgsfaktoren der IR bei der Durchführung unternehmensinterner Sonderprüfungen, Gedanken eines Strafrechtlers
Referent: Prof. Dr. Carsten Wegner, Fachanwalt für Strafrecht, Professor für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Martin-Luther Universität Halle-Wittemberge Krause&Kollegen (Kanzlei), Berlin
Fachreferat 18: Die IR im Spannungsfeld zwischen Compliance und Unternehmenserfolg
Referent: Manfred Wolf, eh. Revisionsleiter SAP AG a."l".D.("auf langer Dienstfahrt")
Joachim Kregel ist Co-Autor des neuen schriftlichen Euroforum-Managementlehrgangs "Compliance in Einkauf/ Vertrieb", der ab Oktober 2011 allen Interessierten angeboten wird. Schwerpunkte seiner Lektion Präventive und aufdeckende Kontrollsysteme werden folgende Themen sein
Joachim Kregel wirkt als Referent an dem Seminar "Interne Revision" von Prof. Dr. Freidank mit, das am 24. und 25. 11. 2011 in Hamburg stattfinden wird. Er wird einen Vortrag über das Thema Revisionsstrategie und Revisionsplanung halten.
Schwerpunkte werden u. a. Antworten auf die Fragen sein:
Welche Tools machen die tägliche Arbeit einfacher, transparenter und nachvollziehbarer, ganz so, wie wir es von den zu prüfenden Bereichen fordern,
Soll man mit Mut zur Lücke risikoorientiert planen oder keine revisionsfreien Räume hinterlassen, geht etwa Beides,
Soll man die eigenen Mitarbeiter, die Kollegen und die Organe des Unternehmens in die Revisionsplanung mit einbeziehen oder wird dies als mangelnde Kreativität und Eigeninitiative angesehen.
King III und The New Companies Act in South Africa
Es ist schon erstaunlich, dass ein sich erst entwickelndes Land wie Südafrika federführend im Sinne der Corporate Governance ist.
Mit Bezug zu der nun dritten Auflage des sog. King III Report von 2009 verpflichtet der New Companies Act ab 1.5.2011 Unternehmen zu einer Vielzahl von neuen Regelungen, ähnlich wie in Deutschland, bei den Empfehlungen, die nicht verpflichtend in das neue Gesetz aufgenommen worden sind, zu einem "comply" oder " explain".
U.a. verpflichtet er zu einer integrierten Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsthemen Natur und Gesellschaft. Es verlangt eine Offenlegung im Einklang mit den Gesetzen waren und dass die Auswirkungen von Entscheidungen auf Natur und Gesellschaft sorgfältig beachtet werden.
Es nimmt die Vorstände einer Gesellschaft persönlich in die Haftung bei gravierenden Verstößen. Diese können sich nur auf das sog. " Business Judgement Rule" beziehen, wenn sie alle notwendigen Managementprozesse zur Risikoregulierung und- offenlegung implementiert und selbst oder durch autorisierte Interne und Externe Revisoren haben überprüfen lassen. Sie selbst dürfen von einer Fehlentscheidung, unter denen das Unternehmen gelitten hat, nicht persönlich profitiert haben. Sie müssen nachweisen, dass ihre Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Vorteil des Unternehmens gewesen war und nicht vorhersehbare Ereignisse zu dem Verlust geführt haben.
Die Interne Revision berichtet an das Audit Committee, das seinerseits die Führung der Interne Revision inkl. der Anstellung und Abberufung des Leiters vornimmt.
Das Risikomanagement wird im Sinne von COSO ERM erweitert und verfeinert bis hin zum Aufsichtsratsthema "Maximaler Risikoappetit im Unternehmen".
Das Thema IT wird explizit auf die Ebene des Aufsichtsrats gehoben. Die Überwachung aller IT-Themen vom Budget über die Einpassung in die Unternehmensstrategie bis zum Risikomanagement obliegt dem Board, die Umsetzung bleibt weiter beim Vorstand. CobiT als führendes Rahmenwerk dürfte weiter an Bedeutung gewinnen.
Insgesamt kann sowohl King III als auch der New Companies Act als Meilenstein im anglo-amerikanischen Umfeld von einer Shareholder zu einer Stakeholder-Betrachtung gewertet werden.
Es ist keine Überraschung, dass die Themen Rotation, Begrenzung der sonstigen Gebühren/ Aufträge, "Too big to Fail" , Auftragsvergabe durch den Regulierer oder andere öffentlichen Institutionen keine Gegenliebe bei den Betroffenen der Big 4 fanden.
Seitens der Unternehmen und der Investoren wurde der Erwartungs-Gap zwischen Testat der Finanzberichterstattung eines Unternehmens und Erwartung eines soliden finanziellen Status der geprüften Firma mit einem Testat unterstrichen. Es wurde einige Male konstatiert, dass bedingt durch die Regulierung sich der Eindruck Form vor Substanz aufdränge. Trotzdem wurde in der Erweiterung des Auftrags an die Abschlussprüfer keine Lösung gesehen und dieses Gebiet der finanziellen Gesundheit einer Firma trotz der bekannten Unzulänglichkeiten während der Finanzkrise den Ratingagenturen vorbehalten. Offen bleibt, inwieweit denn die Ratingagenturen besseren Zugang zu den entscheidenden Daten haben sollten, das eine Frühwarnsystem über den finanziellen Status einer Firma bilden.
Von Deutschland, immerhin über 40% aller Stellungnahmen, wurde als ein möglicher Lösungsvorschlag der Lagebericht zitiert, der zukunftsgerichtete Aussagen erhalten muss und auch vom Abschlussprüfer geprüft wird.
Während die meisten Antworter eine europaweite Aufsichtsbehörde befürworten bzw. nichts dagegen einwenden, wenden dich die Big4 gegen eine solche Oberbehörde. Einige fordern sogar, dass diese Autorität analog der BaFin oder der DPR Prüfvollmacht vor Ort bei den Abschlussprüfern besitzen sollte.
Es bleibt die Hoffnung, das die EU-Kommission sich zu einer vorwärtsgerichteten Lösung gegenüber einer "Es allen Rechtmachen"-Lösung durchringen kann.
Weiteres Grünbuch der EU-Kommission: Corporate Governance Rahmen
Die EU-Kommission hat am 5.4.2011 ihr neues Grünbuch "Europäischer Corporate Governance-Rahmen" veröffentlicht. Bis
zum 22.7.2011 haben jetzt die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
sowie andere interessierte Parteien, zu den dort genannten Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Das Grünbuch wendet sich an die zwei Organe der Corporate Governance, Aktionäre und Verwaltungsrat/ Aufsichtsrat.
Bei der Gruppe der Anteilseigner sollen die Minderheitsaktionäre zukünftig mehr Gewicht erhalten, z.B. durch einen Sitz im Aufsichtsrat (wie z.B. in Italien) und durch mögliche Reglementierungen von Fondgesellschaften, die ihre Kontrollrechte besser im Sinne ihrer Fondzeichner ausüben sollen.
Dem Verwaltungsrat/ Aufsichtsrat wird die Hauptverantwortung für die Risikostrategie und die Definition des maximalen Risikoappetits im Unternehmen zugebilligt.
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass dieses Organ sich extern zertifizieren lässt und seine Effizienz nicht nur im Rahmen einer Selbstbewertung selbst feststellt.
Weiter soll die Transparenz der Vergütung und möglicher Geschäfte von Organmitgliedern mit der Gesellschaft stärker offengelegt werden (in Deutschland schon heute häufig gängige Praxis).
Richard Chambers, CEO und Präsident des IIA, in einem Interview bei CNBC am 25.01.2011
In seinem Interview mit CNBC, erläuterte der CEO und Präsident des IIA des weltweit tätigen Instituts für Interne Revision mit über 177.000 Mitgliedern in 165 Ländern Richard Chambers seine Gedanken zur Rolle der Internen Revision im Unternehmen.
Ausgehend von der mutigen Cynthia Cooper bei Worldcom, die die IR aus dem Hinterzimmer gleich ins Aufsichtsratszimmer gebracht habe, erklärte er, dass nur ein gut informierter Aufsichtsrat Vertrauen der Investoren gewinnen und stabilisieren kann.
Zu diesem Vertrauen trägt die Interne Revision mit ihren Berichten über den Stand der Internen Unternehmensüberwachung, des Risikomanagements und der Internal Control wesentlich bei.
Er legte weiter dar, dass dieses Vertrauen auch durch eine eigene Positionierung des Aufsichtsrats zum Risikoappetit des Unternehmens, und vor allem des Topmanagements fundiert wird. Die Interne Revision leiste hier einen Beitrag, in dem sie Transparenz über die realen Risikopositionen des Unternehmens herbeiführe.
Der Unterschied zwischen Abschlussprüfer und der Internen Revision bestehe im Folgenden: Der Abschlussprüfer versichere, dass die Finanz-Berichterstattung des Unternehmens korrekt sei und die Investoren dieser Berichterstattung vertrauen könnten. Hingegen stelle die Interne Revision diese Versicherung für den Aufsichtsrat und das Topmanagement her, dass nämlich die Vorgaben zur Unternehmensüberwachung, zum Risikomanagement und zur Internal Control umgesetzt worden sind und zufriedenstellend funktionieren würden.
Auch zur Vergütung des Topmanagements äußerte sich Herr Chambers. Er stellte klar, dass die Gesamtvergütung auch die Risikosituation und die Robustheit gegenüber den Risiken enthalten sollte, in den USA wie in Deutschland ein sehr aktuelles Thema.
Erklär-Bären über Bernanke, die FED und Bank Bailouts
Der Amerikaner Omid Malekan hat seit seinem Bären-Cartoon "Quantitative Easing Explained" vor 2 Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Das Video wurde auf youtube bisher über 4 Millionen Mal angeklickt. Sein neues Video behandelt die "Bank Bailouts Explained"
Risiko-Appetit-Rahmenwerk (RAR): Eine neue Untersuchung zu einem brandaktuellen Thema
Am 23.12.2010 hat die Senior Supervisor Group an den Financial Stability Board ihren Bericht zu ihrer Untersuchung über Risiko-Appetit-Rahmenwerke (RAR) und IT-Infrastuktur abgeliefert.
Der Risikoappetit ist als Begriff mit COSO ERM erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Dass die Erfinder von COSO ERM es jetzt erleben dürfen, das aus einem Wort ein ganzes Rahmenwerk zu entstehen beginnt, dürfte sie mit Stolz erfüllen.
Folgende Aussagen zu RAR sind nach meiner Auffassung besonders bedeutsam und werden bzw. sollen in Zukunft von Aufsichtsrat und Vorstand stärker in den Fokus rücken:
Es gibt Finanzinstitutionen, die schon vor der Krise ein belastbares RAR implementiert hatten und auch deshalb besser durch die Krise gekommen sind.
Ein RAR ist kein "Teufelszeug", sondern der nächste Schritt in der Professionalisierung von Entscheidungen, sei es in der strategischen Planung, sei es im taktischen Bereich, um ein Unternehmen an neue Umweltgegebenheiten anzupassen.
RAR lässt sich als Bestandteil der Unternehmensüberwachung nahtlos in Unternehmenspolitik und Unternehmensethik integrieren, auf alle Führungsebenen operationabel gestalten (top-down-SOLL) und als Bestandteil unternehmerischer Entscheidungen (bottom-up-IST) im Rahmen von IST zu Soll spiegeln.
Eine Kumulierung von Einzelrisiken ist bei eindeutiger Taxonomie im Unternehmen (siehe JKU-Dezember 2010 - News zu XBRL) möglich und quasi auf Knopfdruck machbar.
Eine RAR erfährt seine besondere Bewährung in neuen Situationen. Mergers& Akquisitionen, Internationalisierung, Neue Produkte und Neue Geschäftsfelder sind hier zu nennen. Es spiegelt hier die konkreten Entscheidungssituationen am kodifizierten Wollen der TOP-Entscheidungsträger im RAR.
Ein RAR ist jedoch auch zur Bestandsaufnahme im Rahmen einer Risikoinventur geeignet, um bestehende Geschäfte nicht nur an ihrem Ergebnisbeitrag, sondern auch an ihrem Beitrag zur Risikosituation eines Unternehmens zu bewerten und gfs. sich von ihnen zu trennen, wenn sie nicht mehr in das RAR ein-passbar sind.
Ein RAR bedarf wie alle wesentliche Rahmenwerke der Initiierung und des Monitorings durch die Unternehmensführung. Ein praktisches Vorleben und Sich-Messen-Lassen an einmal Gesagtem beflügelt ein RAR und schafft so mit eine Vertrauenskultur im Unternehmen. Durch die notwendigen und vorab definierten Grenzen wird Führen mit Zielen unterstützt und Handlungsrahmen der Geschäftführungen in einer Unternehmensgruppe bestimmt.
Änderungen am Risikoappetit, opportunistisch oder strategisch geprägt, sind jederzeit möglich. Zu häufige Änderungen machen das RAR jedoch auf Dauer obsolet.
Interne Revision und Risikobeauftragter, Strategiebereich und Controlling haben mit RAR ein Rahmenwerk in der Hand, das zwar vom Management initiiert und verantwortet wird, jedoch gerade die gefahrengeneigten Entscheidungen, die sich naturgemäß immer auf die unsichere Zukunft beziehen, besser vorzubereiten bzw. transparent darzustellen.
RAR ist ein Thema, das nicht nur Finanzinstitutionen angeht, sondern alle Unternehmen. Es sei allen Entscheidern wärmstens empfohlen.
COSO-Forschrittsbericht über die Überwachung des Risikoprozesses im Unternehmen durch den Aufsichtsrat
Parallel zum FSB hat Protiviti im Auftrag von COSO (Committee of Sponsoring Organisations) auch im Dezember 2010 das Ergebnis einer Befragung von mehr als 200 Aufsichtsräten veröffentlicht, wie sie mit der Überwachung des Risikoprozesses in ihren Unternehmen zufrieden sind.
Keine Überraschung war das Ergebnis, das mit einer Zunahme der Detaillierung der Fragen die Zufriedenheit der Aufsichtsräte mit dem Risikosystem sank.
Überraschend sind 44% der Meinung, nicht regelmäßig (mindestens 1x p.a.) nach einer getroffenen Entscheidung über eine geänderte Risikolage der Entscheidungsvorlage durch den Vorstand informiert worden zu sein.
51 % werden nicht regelmäßig über Abweichungen von der genehmigten Risikolage informiert.
Ebenfalls 51 % erhalten keine regelmäßigen Informationen über Szenariosimulationen, wie sich einzelne Risiken in der Entscheidungsvorlage auf das Gesamtergebnis nach best und worst case auswirken.
Als Hauptprobleme, die hindern, sich stärker mit dem Risikoprozess aus einander zu setzen, werden genannt, fehlende Prioritäten, Unkenntnis oder fehlende Sinnhaftigkeit von ERM (Enterprise Risk Management) sowie Betrachtung von Risikomanagement als Teil von Compliance.
Interessanterweise wird RAR auch in dieser Studie als ein Thema angesehen, das fast bei der Hälfte der Befragten noch als stark entwicklungsfähig angesehen wird. Bei diesen Personen wird die konkrete Spiegelung von Unternehmensrisiken an der verabschiedeten Risikopolitik vermisst, ebenso viele vermissen die Verbindung von strategischen Themen und dem inhärenten Risiko.
Die Zufriedenheit war tendenziell in größeren Unternehmen ausgeprägter, in öffentlichen Unternehmen waren die Antworten zu Verbesserungsmöglichkeiten des Risikoprozesses deutlich ausgeprägter.
Es gibt nach meiner Einschätzung auch in Deutschland und Europa - die Studie wurde in Wesentlichen in USA durchgeführt- noch viel Arbeit bis ERM und RAR zum Standard in den Unternehmen geworden sind.
XBRL (EXtensible Business Reporting Language) - Der neue Datenstandard in der Finanzkommunikation
Die Automatisierung schreitet weiter fort, sie erfasst inzwischen
weite Teile des Finanz- und Rechnungswesens. Diesen Satz hätte man auch
Mitte der 70-er Jahre schreiben können, als die ersten Großrechner in
die Unternehmen einzogen und Buchhaltung, Rechnungswesen und
Personalverwaltung revolutionierten.
Aber was ist daran heute im Jahre des 2010 neu?
Nun, der Datenaustausch innerhalb des Unternehmens konnte sich mit Edifact (Electronic Data Interface For Administration, Commerce and Transport)
ab 1988¹ auf die gesamte Lieferkette ausweiten. Anfangs konnten nur
Großrechner nach mühsam erarbeiteten Standards miteinander kommunizieren
(Edifact über VAN (Value Added Networks).
Später wurde diese Möglichkeit im Business-to-Business (B2B) über
Einkaufsplattformen und Öffnungen von Teilen des unternehmensinternen
Intranet als Extranet web-basiert den anderen Marktpartner mit relativ
einfachen Mitteln (Datenkonverter, die die Daten z.B. in XML übersetzen)
eröffnet.
Inzwischen schreitet diese Entwicklung weiter voran, nachdem jetzt auch staatliche Stellen wie die SEC² (Security Exchange Commission) ab Mitte 2011 die komplette Hinterlegung der Unternehmensberichte nach XBRL-Standard verlangen.
XBRL ist eine Berichtssprache, die aus der Websprache XML abgeleitet
ist. Sie arbeitet mit Taxonomien. Also gegliederte hierachische
Begriffsbäume, die innerhalb ihres Kontextes (z. B. IFRS oder US-GAAP)
ein-eindeutige Beziehungen für die "Fakten" (z. B. 1.000.000 Euro für
eine Maschine) festlegen. Diese Taxonomien sind weltweit im Rahmen ihrer
Kontexte gültig und können vom Unternehmen nur unterhalb einer
Berichtsposition z. B. Kontenrahmen für Maschinen erweitert werden.
Nicht jedoch nach oben.
Auch das Bundesfinanzministerium³, d. h. konkret die angeschlossenen
Finanzämter, erwartet ab 2011 in seinem System ELSTER (Elektronische
Steuererklärung) die Übermittlung der Daten nach XBRL-Standard (§5b
ESTG).
Diese Gesetzesnovelle wurde im Zuge der Initiative "Bürokratieabbau"
schon in 2008 entschieden und gilt ab 1.1.2011. Die Finanzverwaltung wie
übrigens auch die SEC erwarten sich von XBRL vielfache Möglichkeiten,
ihre Auswertungen und Statistiken zu vereinfachen und ihre Aufgaben
zielgerichteter mit wesentlich geringerem Verwaltungsaufwand ausüben zu
können.
Diesen Nutzen können Unternehmen ziehen, gerade große bzw.
international verzweigte Gesellschaften. Die unterschiedlichen
Datenformate von Systemen in verschiedenen Ländern lassen sich mit XBRL4
vereinfachen . Da auch die IFRS über den IASB die relevanten Positionen
innerhalb der Finanzberichterstattung von Bilanz, GuV,
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalausweis etc. festgelegt haben, steht
einer Einführung in den Unternehmen eigentlich nichts Grundlegendes mehr
im Wege- oder?
Das IIA hat die Änderungen an den "International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing" veröffentlicht. Zum Artikel Diese treten ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Hier sind die Unterschiede zwischen den Versionen 2009 und 2011 nachlesbar.
Joachim Kregel hat zu den Änderungen einen Kurzkommentar verfasst, der hier nachzulesen ist.
Die EU Kommision hat ein Grünbuch über die Abschlüssprüfung zur Diskussion gestellt. Joachim Kregel hat die hierbei gestellten Fragen beantwortet. Hier sind seine Antworten abrufbar.
Die Themen des Grünbuchs:
Rolle des Abschlussprüfers
Governance und Unabhängigkeit von Prüfungsgesellschaften
Beaufsichtigung von Abschlussprüfern
Konstellation des Marktes für Abschlussprüfungen
Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen
Vereinfachung der Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften (KMP)
internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung weiltweit tätiger Prüfungsnetze
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Verlag erschienen.
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